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Traditionelle und klassische letzte Ruhe

Die Sargbestattung gehört zu den ältesten Bestattungsarten der Menschheit und ist nicht nur deshalb in vielen Kulturen zu finden. In unserer Kultur hat das Christentum die Feuerbestattung jahrhundertelang abgelehnt. Der Grund liegt auf der Hand -> nur mit einem intakten Körper bei der Bestattung, ist das Leben nach dem Tod auch im Jenseits gewährleistet und eine Auferstehung möglich. Trotz der Bewegung in der Bestattungskultur ist auch heute ist die Bestattung im Sarg für viele ohne Alternative.

Eine Sargbestattung ist zwar eine sehr traditionelle Form einer Beerdigung, kann aber nicht minder individuell und persönlich sein. In der Tat spielt die Zeit eine entscheidende Rolle. Hat man bei einer Urnenbestattung gefühlt alle Zeit der Welt, muss eine Sargbestattung in einem sehr kurzen Zeitraum stattfinden. Somit bleiben wenig Zeit und Ruhe, die Beisetzung gut und individuell zu planen — das ist eine Herausforderung, die gemeistert werden muss. Persönliche Grüße auf dem Sarg, eine individuelle Gestaltung oder außergewöhnlicher Sargschmuck kann einen Beitrag leisten. Alternativ kann aber auch eine klassische Sargbestattung das richtige für die Angehörigen sein.

Muss ein Sarg auf den Friedhof und braucht es eigentlich immer einen Sarg?

Zweimal ja. In Deutschland regeln die Bestattungsgesetze der Länder, wie mit den Verstorbenen zu verfahren ist. Ein wichtiger Bestandteil ist der sogenannte Friedhofszwang. Dieser schreibt vor, dass eine Beerdigung außerhalb eines Friedhofsgeländes nicht zulässig ist. Ausnahmen bilden lediglich die Seebestattung und die Naturbestattung in einem Wald, bei denen jedoch immer eine Urne beigesetzt wird.

In ganz Deutschland besteht eine Sargpflicht (auch als Sargzwang bezeichnet). Das bedeutet, dass Verstorbene ausschließlich in einem Sarg transportiert und beerdigt, beziehungsweise für eine Urnenbeisetzung eingeäschert werden dürfen. Die meisten Bestattungsgesetze machen heute allerdings eine Ausnahme für muslimische Bestattungen. In diesen Fällen darf der Verstorbene nach muslimischer Tradition in einem Leichentuch bestattet werden.

 

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